Stabat mater

Darstellung der Schmerzensmutter auf einem Bild des Malers Tizian, 1554.

Das Stabat mater (nach dem Gedichtanfang Stabat mater dolorosa, lat. für ‚Es stand die Mutter schmerzerfüllt‘) ist ein mittelalterliches Gedicht, das die Mutter Jesu in ihrem Schmerz um den gekreuzigten Jesus als zentralen Inhalt hat. Die Verfasserschaft ist ungeklärt. Das Gedicht wurde in der Vergangenheit unter anderem Papst Innozenz III. († 1216) sowie den Franziskanern Iacopone da Todi († 1306) und Johannes Bonaventura († 1274) zugeschrieben.

Das Stabat mater fand 1521 Eingang in das Missale Romanum, wurde aber wie fast alle Sequenzen durch das Konzil von Trient aus dem Gottesdienst verbannt. 1727 wurde es bei der Einführung des Festes Septem Dolorum Beatae Mariae Virginis (Gedächtnis der sieben Schmerzen Mariens) als Sequenz in den Messtext und als Hymnus in das Brevier der katholischen Kirche aufgenommen und gehört seither wieder zur katholischen Liturgie. Allerdings wurde das 1727 auf den Freitag nach dem Passionssonntag gelegte Fest durch die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils abgeschafft, so dass das Stabat Mater als liturgisches Stück nur noch am 15. September, dem heutigen Termin Gedächtnis der Schmerzen Mariä, ad libitum (nach Belieben) gesungen oder gebetet werden kann.

Die bekannteste deutsche Übertragung des Stabat mater stammt von Heinrich Bone (1847).[1][2]

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  2. Heinrich Bone (Hrsg.): Melodieen zu dem katholischen Gesangbuche Cantate. Schöningh, Paderborn 1852, S. 38 (nbn-resolving.org).

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